Konformitätsbescheinigung

Mit der EG-Konformitätsbescheinigung bestätigt der Hersteller (oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter) rechtsverbindlich, dass sein Produkt alle Anforderungen der auf dieses Produkt anwendbaren EG-Richtlinien erfüllt oder mit der Bauart konform ist, für die eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt wurde. 


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